Klausuren für Gremien

Klausuren für den Betriebsrat, oder für die Jugend- und Auszubildendenvertretung? Wofür brauche ich das?
Dieses Thema wird in vielen Mitbestimmungsgremien viel zu oft unterschätzt. Viele Gremien arbeiten einfach drauflos und wundern sich nach einiger Zeit, dass ihre Arbeit nicht effektiv voran geht.
Genau hier setzten Klausurtagungen an. Sie sollen den Gremien helfen, ihre Arbeit effektiv zu organisieren. Hierfür ist es nötig die aktuellen Themen aufzuzeigen und eine Art Fahrplan für das kommende Jahr oder auch für die Amtsperiode festzulegen. Denn es ist wenig sinnvoll alle Themen gleichzeitig zu bearbeiten. Das führt bei Nichtgelingen nämlich oftmals zu Frustration. Nur wer eine klare Struktur und Aufgabenverteilung hat, kann seine Arbeit effektiv vorantreiben.
In Gremien von mehr als 3 oder 5 Personen gibt es unterschiedliche Kompetenzen, die genutzt werden müssen. Ziel ist es, an einem gemeinsamen Strang zu ziehen, um erfolgreiche Arbeit abzuliefern.
Jeder Betriebsrat oder jede Jugend- und Auszubildendenvertretung hat einen Anspruch eine Klausurtagung durchzuführen.
Welche Inhalte können solche Klausurtagungen haben?
  • Stärken- und Schwächenanalyse der einzelnen Gremienmitglieder
  • Festlegung der aktuellen Themen und Vorgehensweisen
  • Wiederholung von Grundlagen und Aufgaben
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Teamfindungsprozess
Wie komme ich zu einer Klausurtagung für mein Gremium?
Sie finden unter Kontakt ein Formular für eine Angebotsanfrage. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden es mir zu.
In einem persönlichen Gespräch kläre ich mit Ihnen, welche Ziele und Inhalte Sie mit dem Inhouse – Seminar verfolgen.
Anschließend werde ich ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen. Das Angebot ist natürlich auf der Rechtsgrundlage von § 37 Abs. 6 BetrVG oder einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung.
Erst wenn Sie das Angebot angenommen haben, kommt ein Vertrag zustande.
Marco Fritz