Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist eines der zentralsten Themengebiete von Interessenvertretern. Gerade der Betriebsrat kommt ohne fundierte Kenntnisse in diesem Bereich nicht weit.
Daher ist es essenziell, dass jeder Interessenvertreter nicht nur die Grundlagen des Arbeitsrechts beherrscht, sondern auch aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile kennt.
Achtung
Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht nur umfangreich, sondern ist auch in vielen einzelnen Gesetzen geregelt. Darunter Gesetze wie das Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz. Zusätzlich auch in vielen „Nebengesetzen“ wie dem Nachweisgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, Entgelttransparenzgesetz oder Pflegezeitgesetz.
Durch ein fundiertes Wissen, nicht nur im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, kann ein Betriebsrat und auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber gute Arbeit leisten. Denn es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dieses Wissen mitbringt. Und somit ist es nötig, dass auch die Interessenvertretung dieses Wissen besitzt.
Wie bei vielen gesetzlichen Grundlagen besteht das Vorurteil, dass es sich lediglich um trockene Materie handelt. Genau hier setze ich an. Durch meine langjährige Erfahrung und Ausbildung in der Schulung von Arbeitnehmenden, Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertreter ist es mein Ansatz, die – in einigen Punkten – sehr komplizierte Materie den Teilnehmenden leicht verständlich und praxisnah beizubringen.
Denn nur weil man das Wissen besitzt, ist es noch lange nicht sicher, dass man auch weiß, wie es in der Praxis umzusetzen ist.
Übrigens
Ich biete Schulungen im Bereich des Arbeitsrechtes nicht nur für Betriebsrätinnen und Betriebsräte an, sondern generell für jede/n Arbeitnehmenden.