Mitbestimmung
Der Begriff der Mitbestimmung bezeichnet in Deutschland die Einflussmöglichkeiten von Arbeitnehmern und ihren Repräsentanten auf die Entscheidungen in ihrem Betrieb oder Unternehmen.
Hierbei wird zwischen der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Mitbestimmung auf unternehmerischer Ebene nach den Mitbestimmungsgesetzen (Montanmitbestimmungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteilungsgesetz) unterschieden.
Meine Spezialisierung
Ich bin spezialisiert auf die betriebliche Mitbestimmung. Dies beinhalten unter anderem die Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Hieraus ergeben sich jede Menge Möglichkeiten für die Interessenvertreterinnen und Interessensvertreter, Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen zu nehmen.
Es ist von großer Bedeutung, dass der Betriebsrat souverän mit den verschiedenen Rechtsgrundlagen umgehen kann. Mein Ziel ist: Die leicht verständliche und praxisnahe Vermittlung.