Betriebs­verfassungs­recht

Die Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten, betrieblichen Interessenvertretung.

Sie bildet die Grundlage der Arbeit von Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Wer diese Grundlagen nicht beherrscht, wird Schwierigkeiten haben, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen effektiv zu vertreten.

Das ist nicht in einer einzigen Schulung zu bewältigen. Vielmehr baut sich dieses Wissen durch kontinuierliche Weiterbildung und auch die Erfahrung auf. Denn mit seinen über 100 Paragrafen ist das Betriebsverfassungsgesetz nicht von heute auf morgen zu verstehen und anzuwenden.

Hier gilt dasselbe wie beim Thema Arbeitsrecht. Es ist wichtig, die Grundlagen und auch die Spezialisierungen voranzutreiben, damit die Interessenvertretung eine gute Interessenvertretung wird.

Auch hier ist es entscheidend, nicht nur theoretisches Wissen zu vermitteln, sondern auch praktische Anwendungen aufzuzeigen. Wie lässt sich die Theorie des Betriebsverfassungsrechts im Betrieb umsetzen, um eine effektive Interessenvertretung zu gewährleisten?

Am Anfang ist es für jedes Mitglied wichtig, die Grundlagen zu verstehen. Im Laufe der Amtszeit werden die tiefergehenden, speziellen Kenntnisse vermittelt.

Mein Ziel ist es, jeder Interessenvertretung sowohl die Grundlagen als auch die Spezialkenntnisse verständlich und praxisnah beizubringen.

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