Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist eines der zentralsten Themengebiete von Interessenvertretern. Gerade der Betriebsrat kommt ohne fundierte Kenntnisse in diesem Bereich nicht weit.
Daher ist es essentiell wichtig, dass jeder Interessenvertreter nicht nur die Grundlagen des Arbeitsrechts beherrscht, sondern auch aktuelle Gesetzesänderungen und Urteile kennt.
Das Arbeitsrecht umfasst mehr, als nur das Betriebsverfassungsgesetz. Das Arbeitsrecht ist in vielen einzelnen Gesetzen geregelt, da Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch hat.
Nur durch ein fundiertes Wissen nicht nur im Bereich des Betriebsverfassungsrechts kann ein Betriebsrat und auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber gute Arbeit leisten. Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber dieses Wissen mitbringt. Umso wichtiger ist es, dass auch die Interessenvertretung dieses Wissen besitzt.
Aber wie bei vielen gesetzlichen Grundlagen herrscht das Vorurteil vor, dass es doch nur trockener Stoff sei.
Genau hier setze ich an. Durch meine langjährige Erfahrung und Ausbildung in der Schulung von Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertreter ist es mein Ansatz, die in einigen Punkten sehr komplizierte Materie den Teilnehmenden leicht verständlich und praxisnah beizubringen.
Denn nur weil das Wissen vorhanden ist, bedeutet dies noch lange nicht zu wissen, wie es in der Praxis umzusetzen ist.
Marco Fritz