Betriebsverfassungsrecht

Die Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmenden gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
Sie bildet die Grundlage der Arbeit von Betriebsräten und der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wer diese Grundlagen nicht beherrscht, wird es schwer haben eine effektive Arbeit für die zu vertretenen Arbeitnehmenden zu leisten.
Dies ist natürlich nicht in einer einzigen Schulung zu bewältigen. Vielmehr baut sich dieses Wissen durch kontinuierliche Weiterbildung und auch die Erfahrung auf. Denn mit seinen über 100 Paragraphen ist das Betriebsverfassungsgesetz nicht von heute auf morgen zu verstehen und auch anzuwenden.
Hier gilt das Gleiche, wie beim Thema Arbeitsrecht. Es ist wichtig die Grundlagen und auch die Spezialisierung voranzutreiben, damit die Interessenvertretung auch eine gute Interessenvertretung wird.
Auch hier ist es wichtig, nicht nur die Theorie zu vermitteln, sondern auch die Praxis näher zu bringen.
Wie setze ich die Theorie des Betriebsverfassungsrechts im Betrieb um und kann somit eine gute Interessenvertretung sein?
Am Anfang ist es für jedes Mitglied wichtig, die Grundlagen zu verstehen, im Laufe der Amtszeit dann aber auch, die tiefergehenden Kenntnisse zu erfahren.
Mein Ziel ist es, jeder Interessenvertretung sowohl die Grundlagen, als auch die Spezialkenntnisse verständlich und praxisnah beizubringen.
Marco Fritz