Mitbestimmung

Der Begriff der Mitbestimmung bezeichnet in Deutschland die Einflussmöglichkeiten von Arbeitnehmern und ihren Repräsentanten auf die Entscheidungen in ihrem Betrieb oder Unternehmen.
Hierbei wird zwischen der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der Mitbestimmung auf unternehmerischer Ebene nach den Mitbestimmungsgesetzen (Montan-MitbestG, MitbestG, DrittelbG) unterschieden.
Ich bin spezialisiert auf die betriebliche Mitbestimmung. Dies beinhalten unter anderem die Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Hieraus ergeben sich jede Menge Möglichkeiten für die Interessenvertreter Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu nehmen.
Hier ist es wichtig, dass der Betriebsrat sicher im Umgang mit den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ist. Das ist mein Ziel. Leicht verständlich und praxisnah.
Marco Fritz