Jugend- und Ausbildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, Dual-Studierende) unter 25 Jahren in einem Betrieb. Manche nennen sie auch den Betriebsrat für Jugendliche und Auszubildende unter 25 Jahre. Sie wird gewählt, sobald mindestens 5 Personen dieser Gruppe in einem Betrieb sind.
Die JAV nimmt die spezifischen Interessen dieser beiden Gruppen wahr. Sie gestalten die Ausbildung aktiv mit und verbessern diese. Außerdem überwachen sie, wie der Betriebsrat (BR) auch, die geltenden Gesetze und Vorschriften. Die Mitglieder werden im Vergleich zum BR alle zwei Jahre gewählt, arbeitet aber sehr eng mit dem BR zusammen.
Damit die JAV auch inhaltlich auf dem Laufenden ist, muss auch sie regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Hier geht es natürlich einerseits um die Grundlagenschulungen, auf die jedes Mitglied ein Anrecht hat, anderseits auch um Spezialkenntnisse, wie Rhetorik und Verhandlungführung aber auch Öffentlichkeitsarbeit.
Auch die JAV hat einen Anspruch auf Klausurtagungen. Für Seminare in diesem Bereich nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Marco Fritz