Wahlvorstand

Der Wahlvorstand ist dasjenige Gremium, dass für die Wahl von Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen zuständig ist. Es besteht immer aus mindestens drei Mitgliedern und genießt gem. § 15 Abs. 3 KSchG auch einen besonderen Kündigungsschutz.
Sie organisieren die Wahl und führen diese auch durch, bis das neue Gremium sein Amt antritt, nicht nur zur den regulären Wahlzeiträumen alle zwei oder vier Jahre, sondern auch, wenn Wahlen zwischen den regulären Zeiträumen stattfinden müssen. Dies ist unter anderem der Fall, wenn es vorher keinen Betriebsrat oder JAV gab, aber auch wenn sich der BR oder die JAV aufgelöst haben oder die vorgeschriebene Mindestanzahl an Mitgliedern des Gremiums unterschritten wurde.
Der Wahlvorstand hat eine verantwortungsvolle Aufgabe, denn die Vorschriften zu den Wahlen sind zum Teil komplex und es können sich leicht Flüchtigkeitsfehler einschleichen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zum Abbruch oder zur Anfechtung der Wahl führen. Dies wäre fatal, weil dies im extremsten Fall zu einer betriebsratsfreien oder JAV-freien Zeit führen würde.
Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, dass Wahlvorstände rechtssicher geschult sind. Dies ist meine Aufgabe. Ich gebe Ihnen die rechtlichen Grundlagen und auch praktische Tipps zur rechtssicheren Durchführung von Wahlen von Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertretern.
Marco Fritz